
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 1.4.2025
E+M Management GmbH
Hohe Straße 12 | 01662 Meißen
Tel.: 03521 8318630, E-Mail: eplusmmanagement@mail.de
inklusive Marken Top Superbike und Max76Events
im Folgenden TopSBK genannt – und dem Kunden. Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Motorradtrainings (u.a. Fahrsicherheit-, Sportfahrer- und Rennstreckentraining, begleitete Straßenfahrten auf öffentlichen Straßen, PIT Bike und E-Bike Veranstaltungen) sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der E+M sowie deren Vertragspartnern.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz der E+M vereinbart. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
2. Vertragsabschluss und Anmeldungen
2.1 Anmeldungen zu den Veranstaltungen können über das E+M Buchungssystem im Internet, per E-Mail, Telefon oder schriftlich erfolgen.
2.2 Der Vertragsschluss kommt durch die Teilnahmebestätigung per Ticket aus dem Buchungssystem oder schriftlich von E+M an den Kunden zustande. Der Vertragsschluss erfolgt direkt zwischen dem Teilnehmer und E+M; eine Buchung kann grundsätzlich nicht über Dritte erfolgen (Vorgabe Mindestalter, Datenschutz, Infektionsschutz, daraus resultierende Dokumentations- und Nachweispflichten von E+M gegenüber Dritten)
2.3 Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen bei 16 Jahren. Jüngere Teilnehmer können u.U. nach Rücksprache mit E+M zur Teilnahme zugelassen werden. Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. Bei begleiteten Straßenfahrten gilt das Mindestalter entsprechend der Straßenverkehrsordnung.
3. Leistung und Preis
3.1 Die in den Preisen enthaltene Leistungsumfang sind in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung, im Angebot, Bestätigung oder Rechnung aufgeführt. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht verfügbar. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Veranstaltung verlangt, sind zusätzlich zu bezahlen. Der Preis wird auf das Veranstaltungsdatum hin kalkuliert.
3.2 Für den Fall, dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen, z.B. durch Erhöhung der Transportkosten (z.B. Erhöhung Treibstoffzuschläge), Wechselkursänderungen, neue Abgaben und Gebühren bleiben Preiserhöhungen ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Preiserhöhungen werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt, spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
3.3 E+M kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Betreibers des Trainingsgeländes, bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen E+M sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von E+M oder seiner Erfüllungsgehilfen. E+M haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä.. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
4. Zahlungsarten und Zahlungsfristen
4.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr, sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen sind sofort zur Zahlung fällig.
4.2 Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde das Ticket oder die Rechnung von E+M. Diese ist sofort zu begleichen. Ist innerhalb des Zahlungsziels kein Zahlungseingang zu verzeichnen, behält sich E+M vor, den gebuchten Platz zu stornieren. Die genauen Zahlungsmodalitäten sind in der Bestätigung der Buchung aufgeführt.
5. Stornierungen
5.1 Tritt der Kunde von einem gebuchten Veranstaltung/Leistung zurück, welche in jedem Fall schriftlich, oder per Mail an E+M zu richten ist, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:
• bis 180 Tage vor dem Veranstaltung keine Rücktrittskosten, der Betrag wird auf dem Kundenkonto gut geschrieben und kann für weitere Buchungen verwendet werden.
• bis 90 Tage vor dem Event, 50% Rücktrittskosten, der Rest wird auf dem Kundenkonto gut geschrieben und kann für weitere Buchungen verwendet werden.
• weniger als 90 Tage vor dem Event, 100% Euro Rücktrittskosten.
5.2 Kundenguthaben sind nicht übertragbar und werden nicht verzinst. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Guthaben sind bis zum 31.12. des folgenden Jahres gültig.
5.3 Für viele unserer Veranstaltungen bieten wir einen Reise-Rücktrittsversicherung unseres Versicherungspartners an. Der Abschluss einer solchen Versicherung durch den Kunden wird unbedingt empfohlen.
5.4 Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Veranstaltung, wird der Preis nicht rückerstattet. Bricht der Kunde die Veranstaltung aus irgendeinem Grunde vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen.
5.5 Ist der Kunde verhindert, eine Veranstaltung anzutreten, kann er die Buchung an eine Ersatzperson abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllen muss und bereit ist, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. E+M ist auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin über den Ersatz zu informieren. E+M ist berechtigt, die Ersatzperson abzulehnen, wenn sie für die Gruppe ungeeignet erscheint bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllt. Bei Ablehnung der Ersatzperson gilt die Absage als Rücktritt gemäss Ziff. 5.1 oben.
6. Haftungsausschluss
6.1 Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von E+M.
6.2 Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
6.3 Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, Trainer, Sicherungsposten, das medizinische Personal, die Eigentümer von Trainingsgeländen, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
6.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
6.5 Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
6.6 Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.
6.7 E+M übernimmt keine Gewähr für den Zustand des Trainingsgeländes und der dazugehörigen Einrichtungen.
6.8 Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
6.9 Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
7. Trainingsfahrten und Verhalten während der Veranstaltung
7.1 Die Trainingsfahrten dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit, sondern der Verbesserung und Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ausschließliches Ziel der Trainingsfahrten ist die Verbesserung der Fahrsicherheit. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet.
7.2 Der Trainer haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder dem Teilnehmer oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung seines Fahrzeugs entstehen, es sei denn, der Trainer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wenn keine Ansprüche gegen den Trainer bestehen, können solche Ansprüche auch nicht gegen dessen Betriebsangehörige oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Der Teilnehmer stellt den Trainer von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei.
7.3 Bei Trainingsfahrten auf öffentlichen Straßen gilt die Straßenverkehrsordnung und alle damit verbundenen Regeln.
7.4 Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung auf nichtöffentlichen Gelände so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:
• Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von E+M sowie der berechtigten Personen, welche zur Erbringung der Veranstaltung beitragen, Folge zu leisten.
• Sollte ein Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet der Teilnehmer die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber von Mitarbeitern von E+M von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht
• Während der gesamten Veranstaltung/ausgewiesen Fahrzeiten gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot sowie das Verbot von Einnahme von Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden.
• Im Training können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Hier
• Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.
• Der Einsatz von Drohnen – egal zu welchem Zweck – ist grundsätzlich untersagt!
• E+M bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die E+M ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt nicht.
8. Technische Bestimmungen
8.1. Das eingesetzte Fahrzeug des Teilnehmers muss sich auf öffentlichen Straßen in einen einwandfreien, technischen und betriebssicheren Zustand nach den Regeln in der Straßenverkehrsordnung befinden. Der Teilnehmer/Fahrzeugführer ist verantwortlich für den technischen Zustand seines Fahrzeuges.
8.2 Das eingesetzte Fahrzeug auf nichtöffentlichen Gelände muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:
• Das Fahrgeräusch darf den jeweils für das Trainingsgelände geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
• Die zugeteilte Startnummer bei Rennstreckentraining ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
• E+M bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; die Teilnahme ist für alle Teilnehmern zwingend.
• Eine am Fahrzeug angebrachte Kamera muss gegen Verlust zusätzlich gesichert werden.
• Spiegel und Kennzeichen müssen abmontiert werden.
• Blinker, Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.
• Am Fahrzeug angebrachte Gegenstände wie z.B. Koffer und andere abstehende Teile am Fahrzeug müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.
• Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die E+M ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
8.3 Benutzt der Kunde an einer Veranstaltung ein Motorrad von E+M wird ein Mietvertrag abgeschlossen, wo alle Bedingungen geregelt sind.
9. Schutzbekleidung
9.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Unfalls, Sturzes o.ä. zu schützen. Es gelten die Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung.
9.2 Auf allen Veranstaltungen von E+M auf nichtöffentlichen Gelände bzw. Rennstrecken ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben und diese bestehen aus:
• Integralhelm nach neuester EC-Norm
• Lederkombi mit Protektoren und Rückenprotektor (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reissverschluss verbunden sein)
• Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)
• Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)
• Textilbekleidung ist nur nach Rücksprache mit E+M zulässig.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die E+M ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
10. Bild-, Film- und Videomaterial
Die auf den Veranstaltungen von Vertretern von E+M angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von E+M. E+M ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für E+M gegenüber dem Kunden entstehen. Der Teilnehmer hat das Recht, vor der Veranstaltung sein Einverständnis schriftlich zu entziehen.
11. Geschäftstätigkeit
Wird auf den Veranstaltungen von E+M eine Geschäftstätigkeit von Dritten ausgeübt, muss diese vorher von E+MN genehmigt werden. Es wird dafür ein dem Umsatz entsprechendes Entgeld von E+M in Rechnung gestellt. Wird dies nicht vorher vereinbart, kann E+M verlangen, die Geschäftstätigkeit unverzüglich einzustellen oder stellt nach eigenem Ermessen ein Entgeld in Rechnung. Nicht abschliessende Beispiele sind: Reifendienst, Teileverkauf, Mechaniker-Service, Instruktion, Foto und Video Service, Werbung etc.
12. Versicherung
12.1 E+M empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.
12.2 Bei Rennstreckentraining ist zu prüfen, ob bei der vorhandenen Unfallversicherung solche Veranstaltungen eingeschlossen sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, empfehlen wir jedem Teilnehmer zudem eine Unfallversicherung für die jeweilige Veranstaltung abzuschließen. Wir können an einen guten und erfahrenen Versicherungspartner verweisen, der eine Unfallversicherung für das Fahren auf einer Rennstrecke anbietet.
13. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Amtsgericht Meißen, HRB 43829
14. Schlussbestimmungen
14.1 Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.
14.2 Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur mit der vom Kunden unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung möglich. Diese unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung ist integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und E+M.
14.3 Veranstaltungen können in Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt werden.